
AGB
Allgemeines
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die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträgen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
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"Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellte Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten auf CD, Fachabzüge, usw.).
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Urheberrecht
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Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
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Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
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Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
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Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
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Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten.§ 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
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Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt
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Der Fotograf ist berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.
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Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum des Fotografen. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Bezahlung.
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Vergütung
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Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz odervereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zutragen.
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Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zahlbar.
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
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Haftung
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Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz odergrober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwerthinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
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Der Fotograf verpflichtet sich, Negative sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, Negative nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert.
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Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
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Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
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Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
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Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
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Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
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Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.
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Nebenpflichten
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Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrechtbesitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen, Trägt der Auftraggeber.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zustellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 2 Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierungseiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl, etc. zu versichern.
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Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
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Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltungausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zutragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
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Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilderinnerhalb einer Woche auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für Verlust oder Beschädigung kann der Fotograf Schadenersatz bis zur Höhe seines Honorarsund der entstandenen Kosten verlangen.
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Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% desvereinbarten Honorars zu
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Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
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Datenschutz
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Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotografverpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationenvertraulich zu behandeln.
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Schussbestimmungen
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Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen
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Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.